Regeln und Richtlinien

REACH

Die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) ist eine Richtlinie der Europäischen Union vom 18. Dezember 2006.

 

REACH behandelt die Produktion und Nutzung chemischer Stoffe und ihre möglichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Umwelt.

 


Ihre 849 Seiten haben sieben Jahre benötigt, um verabschiedet zu werden. Sie gilt als komplexeste Richtlinie in der Geschichte der Union und als wichtigste in den letzten 20 Jahren.

 

Es ist bisher das strengste Gesetz zur Regulierung chemischer Stoffe und betrifft die Industrien auf der ganzen Welt. REACH ist im Juni 2007 in Kraft getreten und wird innerhalb von zehn Jahren stufenweise umgesetzt.

 

Eine gesonderte Richtlinie – die CLP-Richtlinie (für „Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung“) – setzt das Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) der Vereinten Nationen um und wird kontinuierlich die vorherige Verordnung zu gefährlichen Stoffen und die Verordnung zu gefährlichen Zubereitungen ersetzen. Sie ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten und wird bis 2015 vollständig umgesetzt.

 

Wenn REACH voll in Kraft getreten ist, müssen alle Unternehmen, die chemische Stoffe in Mengen von 1 Tonne oder mehr pro Jahr in der Europäischen Union herstellen oder importieren, diese Stoffe bei der neu eingerichteten Europäischen Agentur für Chemische Stoffe (ECHA) in Helsinki, Finnland registrieren. Da REACH für manche Stoffe gilt, die in Produkten enthalten sind („Erzeugnisse“ in der REACH-Terminologie), kann jedes Unternehmen, das Güter nach Europa importiert betroffen sein.

 

Die Europäische Agentur für Chemische Stoffe hat drei Hauptfristen für die Registrierung von Chemikalien festgesetzt. Im Allgemeinen werden diese anhand der hergestellten oder importierten Tonnage mit 1000 Tonnen pro Jahr festgelegt, die bis zum 01. Dezember 2010 registriert werden müssen; 100 Tonne pro Jahr müssen bis zum 01. Juni 2013 und 1 Tonne pro Jahr bis zum 01. Juni 2018 registriert werden. 

 

Hoch besorgniserregende oder hoch toxische Stoffe müssen ebenfalls die Frist bis 2010 einhalten.

 

Über 143.000 chemische Stoffe, die in der Europäischen Union vertrieben werden, wurden bis zum 01. Dezember 2008 vorregistriert. 

 

Die Lieferung von Stoffen auf dem europäischen Markt, die nicht vorregistriert oder registriert wurden, ist illegal (bezeichnet in REACH als „Keine Daten, kein Markt“).

 

REACH behandelt außerdem die kontinuierliche Nutzung von besonders besorgniserregenden chemischen Stoffen (SVHC) aufgrund ihrer potenziellen negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder Umwelt.

 

Ab dem 01. Juni 2011 muss die Europäische Agentur für Chemische Stoffe informiert werden, wenn Erzeugnisse SVHCs enthalten, die verwendete Gesamtmenge mehr als eine Tonnen pro Jahr beträgt und SVHC in mehr als 0,1% der Erzeugnismasse enthalten sind.

 

Einige Anwendungen von SVHCs müssen ggf. vorher bei der Europäischen Agentur für Chemische Stoffe genehmigt werden. Die Antragsteller müssen ihrem Antrag Pläne beifügen, die SVHC mit einer sicheren Alternative zu ersetzen (oder wenn keine sichere Alternative besteht, muss sich der Antragsteller bemühen, eine zu finden). Dies wird „Substitution“ genannt.

 

REACH gilt für alle chemischen Stoffe, die in die EU importiert oder dort produziert werden. Die Europäische Agentur für Chemische Stoffe wird sich um die technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aspekte des REACH-Systems kümmern.

 

Unter gewissen Umständen ist die Durchführung einer Stoffsicherheitsbeurteilung (CSA) verpflichtend. Ein Stoffsicherheitsbericht (CSR), der die sichere Anwendung des Stoffes sicherstellt, muss mit dem Dossier vorgelegt werden. Die Vorlage des Dossiers erfolgt über die webbasierte Software REACH-IT.